Verfugungen nach WHG Wasserhaushaltsgesetz §62

Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb für Fugen und Fugensanierung. Wir sind spezialisiert für: Fugen an Tankstellen (Tankstellenfugen), Abfüllplätzen, LAU-Anlagen, Silos, Waschplätzen, Waschplatzanlagen, Schrottplätzen, Recyclinghöfen und Auffangräumen.
Tankstellen müssen (WHG § 62) so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu befürchten ist. In befahrenen Flächen, an Podesten, Randsteinen und Rinnen, an Abgabeeinrichtungen und Einfüllschächten, wird durch die Verfugung in Verbindung mit undurchlässigen Betonbauteilen eine eingegrenzte, zusammenhängende, flüssigkeitsdichte Oberfläche geschaffen. Diese verhindert, dass die wassergefährdenden Betriebsstoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden gelangen können. Eine dauerhafte Abdichtung der Abfüllfläche ist zwingend notwendig.

„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“ WHG Wasserhaushaltsgesetz Wie der Name des Gesetzes schon erkennen lässt, handelt es sich nicht um ein reines Schutzgesetz. Der Begriff Haushalt weist darauf hin, dass das Gesetz die Bewirtschaftung regelt und dabei den haushälterischen Umgang mit der Ressource Wasser sicherstellen soll. Nutzung und Schutz sind also aufeinander bezogene Ziele des Gesetzes, ohne dass damit eine Rangfolge festgelegt wäre. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen!

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